Unternehmen werden zu nichtfinanzieller Berichterstattung motiviert

Im Kontext der sogenannten CSR-Berichterstattungsrichtlinie der Europäischen Union ist das Thema nichtfinanzielle Berichterstattung wieder in aller Munde. Ab dem Geschäftsjahr 2017 (beginnend nach dem 31. Dezember 2016) fallen viele Kapitalgesellschaften unter die Berichtspflicht und müssen über nichtfinanzielle und die Diversität betreffende Informationen Rechenschaft ablegen. Die nationalstaatliche Umsetzung der CSR-Richtlinie (RL 2014/95/EU), findet sich im deutschen Handelsrecht wieder. Der in diesem Zuge vieldiskutierte Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucher (BMJV) zum sogenannten „CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz“ bietet einen ersten Anhaltspunkt zur Umsetzung.

In § 289b und c HGB-E werden die Anforderungen für eine Erweiterung des Lageberichts um eine nichtfinanzielle Erklärung konkretisiert. Ende September 2016 wird der entsprechende Regierungsentwurf erwartet, der mit hoher Wahrscheinlichkeit die fünf Kernaspekte der nichtfinanziellen Informationen aus dem Referentenentwurf aufnehmen wird.


Mindestanforderungen nichtfinanzieller Kennzahlen

 

Die Herausforderung vieler Unternehmen wird dabei die Generierung der erforderlichen Daten darstellen.

  • Nach welchem Schema erfolgt die Berechnung der nichtfinanziellen Kennzahlen und welche Daten müssen dazu zur Verfügung stehen?
  • Welche Fachabteilungen muss ich einbeziehen, um die erforderlichen Informationen zu erhalten?

Die Implementierung dieser Prozesse und Strukturen zur fundierten Berichterstattung werden die berichtenden Unternehmen vor neue Herausforderungen stellen. Demgegenüber bieten diese politisch verabredeten Mindestanforderungen eine hervorragende Möglichkeit das eigene Unternehmen zu positionieren und mit klaren Strukturen eine valide Datenbasis entlang der Wertschöpfungskette zu generieren.

Mit etablierten Leitlinien und Richtlinien, die in Multi-Stakeholder-Prozessen entstanden sind, wie GRI 4.0, der ISO 26000, den OECD Leitsätzen für multinationale Unternehmen, dem United Nations Global Compact oder dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex sind bereits einige Konzepte der Nachhaltigkeitsberichterstattung entwickelt worden, die bei der Erfüllung der Mindestanforderungen unterstützen.

Dass die Unternehmensführung in ihrer Steuerungsaufgabe enorm von der Implementierung nichtfinanzieller Kennzahlen und Leistungsindikatoren profitieren kann, lässt sich nicht zuletzt an den ersten Versuchen der integrierten Berichterstattung in Deutschland aufzeigen. Ist das Integrated Reporting in Deutschland noch ein recht junges Phänomen und bietet eine Vielzahl von Profilierungsmöglichkeiten, so ist es in Südafrika bereits seit 2012 verpflichtender Bestandteil einer jeden börsennotierten Publikumsgesellschaft. Der Blick über die Landesgrenzen hilft hier bei der Erarbeitung neuer Benchmarks in der Berichterstattung.

Sowohl die gängigen Nachhaltigkeitsberichterstattungsformate als auch die neuen Ansätze zum Integrated Reporting zeigen viele Lücken in der Kombination und Konsolidierung verschiedener Daten auf und daher ist es für jedes Unternehmen ratsam die individuellen Herausforderungen klar zu erkennen, Potentiale zu definieren und wo notwendig kompetente Berater hinzuzuziehen. Durch interdisziplinäre Arbeitsgruppen und intelligente Ansätze lassen sich dabei schon vor der eigentlichen Berichterstattung kosteneinsparende und gewinnbringende Effekte für die Steuerungsinstanzen eines jeden Unternehmens generieren.

Bisher ergeben sich für Unternehmen und Prüfer gleichermaßen viele Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung, darum ist es wichtig sich frühzeitig mit kompetenten Partnern auszutauschen um aktuelle Entwicklungen aufzugreifen.