Manche Informationen muss man auf besondere Weise aufspüren.

Interne Untersuchungen oder auch „internal investigations“, sind betriebsinterne Ermittlungen, die als Reaktion auf einen Rechtsverstoß oder auch nur im Verdachtsmoment durch den Vorstand oder das Aufsichtsorgan eingeleitet werden können. Ziel der internen Ermittlung ist es, Informationen über einen oder mehrere Sachverhalte zu erlangen, die zugleich verwertbar sind. Interne Ermittlungen können auch parallel zu staatlichen Ermittlungen beauftragt und durchgeführt werden. Neben der Präventivfunktion, die das unternehmenseigene Compliance-System zu erfüllen hat, ist für das jeweilige Unternehmen die Frage nach dem Umgang mit stichhaltigen justiziablen Hinweisen besonders wichtig.

Eine Chance der internen Untersuchung wird darin gesehen, Lücken im Compliance-System zu schließen und eine angeschlagene oder verlorengegangene Reputation wiederherzustellen. Ferner spielt der Gedanke der Schadensbegrenzung eine entscheidende Rolle. So wird eine interne Aufklärung von Missständen in Kooperation mit staatlichen Stellen oftmals belohnt, beispielsweise mit einer Sanktionsmilderung, gegebenenfalls sogar mit einem vollständigen Bußgelderlass, der unter gewissen Voraussetzungen vor allem in Kartellverfahren in Betracht kommt. Einige Rechtsordnungen verlangen in bestimmten Fällen aber auch explizit eine unternehmensinterne Untersuchung.

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