Vertrauen schaffen in alle Richtungen

In den Wochen vor einer Antragstellung und mit Eröffnung des vorläufigen Verfahrens sind die Verantwortlichen einem hohen Zeitdruck ausgesetzt. Dies gilt insbesondere bei der Vorbereitung einer vorläufigen Eigenverwaltung gem. § 270a InsO. Mit Umsetzung des Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) zum 1.1.2021 sind die Voraussetzungen für ein vorläufiges Eigenverwaltungsverfahrens deutlich gestiegen: Unter hohem Zeitdruck muss eine Eigenverwaltungs- und Finanzplanung erstellt werden, mit der eine Durchfinanzierung für mindestens sechs Monate nachgewiesen werden kann.

Dazu braucht es neben einer fundierten Unternehmensanalyse im fortgeschritten Krisenstadium gute Kontakte zu hoch spezialisierten Finanzierungspartnern, die bereit und in der Lage sind, innerhalb von Tagen ein Massedarlehen als Brückenfinanzierung zu Verfügung zu stellen, bis eine langfristige Unternehmensfinanzierung sichergestellt ist. Der vorläufige Sachwalter muss von Tag 1 an gemeinsam mit dem Management schnell und überlegt handeln und den vorläufigen Gläubigerausschuss „mit ins Boot holen“. Da das Verfahren öffentlich ist, besteht ein hoher Koordinations- und Kommunikationsaufwand in Richtung der bisherigen Stakeholder (Kunden, Lieferanten, Finanzierungspartner, Mitarbeiter, etc.) und der am Insolvenzverfahren zusätzlich Beteiligten.

Die Verunsicherung ist in dieser sensiblen Phase bei allen Beteiligten besonders hoch. Wichtige Entscheidungen sind unter hohem Zeitdruck vorzubereiten und umzusetzen. 

Die Handelnden müssen vor allem eins schaffen: Vertrauen in alle Richtungen. Einerseits gilt es das operative Geschäft zu stabilisieren, um eine Fortführung überhaupt erst möglich zu machen. Anderseits müssen „in einem Spagat“ oft ungewöhnliche unternehmerische Entscheidungen zur Sicherung von Gläubigeransprüchen getroffen werden. Die BAY GmbH unterstützt (vorläufige) Sachwalter und das Management dabei mit einem interdisziplinären Team aus Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten sowie krisen- und insolvenzerfahrenen Praktikern sowohl in betriebswirtschaftlicher als auch in rechtlicher Hinsicht.

Dabei steht immer die Masseoptimierung im Vordergrund, sei es im Wege einer Fortführung des Unternehmensträgers auf Basis eines Insolvenzplans, einer übertragenden Sanierung an Investoren oder im Wege einer bestmöglichen Abwicklung des Unternehmens im Rahmen eines regulären Insolvenzverfahrens.

Wir bieten (vorläufigen) Sachwaltern und Insolvenzverwaltern, die diese umfangreichen betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Anforderungen nicht mit eigenen Ressourcen vollumfänglich umsetzen können, auf Zeit ein breites Spektrum insolvenzspezifischer Leistungen mit fundiertem Methodenwissen und operativer Managementkompetenz. Dazu gehören auch insolvenzspezifische Aufgabenstellungen wie die Ermittlung und Dokumentation von Anfechtungs- und Organhaftungsansprüchen.