Komplexität ist für uns kein Hinderungsgrund, sondern unser tägliches Geschäft.

Steuerliche Beratung

Die Steuergesetzgebung wird zunehmend komplexer und unübersichtlicher. Laufend neue Steuervorschriften bergen enorme Herausforderungen in sich. Die Beratung durch einen kompetenten Partner wird dadurch unerlässlich. Unsere Spezialisten aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten beraten Sie umfassend und kompetent in allen steuerlichen Angelegenheiten. Die Entwicklung und Umsetzung einer Strategie zur steuerlichen Optimierung von Unternehmen und Minimierung der Steuerlast ist eine stetige Herausforderung für jedes Unternehmen. Wesentliche Voraussetzung ist dabei die gezielte und vertrauensvolle Unterstützung durch einen kompetenten Partner bei den sich laufend ergebenden Fragestellungen. Wir bieten Ihnen jede Unterstützung, die entsprechenden Herausforderungen zu meistern.

Begleitung von Betriebsprüfungen.

Unsere Steuergesetze sind komplex. Mit Betriebsprüfungen will das Finanzamt ihre Einhaltung kontrollieren. Steuernachzahlungen sind dann die Regel, wie die Statistik der Ergebnisse der Betriebsprüfung eindringlich zeigt. Eine Betriebsprüfung bedeutet für jeden Unternehmer Unannehmlichkeiten. Wir stehen Ihnen bei der Betriebsprüfung mit Rat und Tat zur Seite. Wer vorausschauend plant, seine Unterlagen sorgfältig vorbereitet und über die Abläufe, Rechte und Pflichten sowie die richtigen Umgangsformen gut informiert ist, schont seine Nerven und erspart sich unnötigen Ärger bei einer Betriebsprüfung.

 

 

 

Unsere Spezialisten begleiten Sie professionell in allen Phasen der Betriebsprüfung: der Vorbereitung, der Abwicklung, der Vorbereitung und Durchführung der Schlussbesprechung sowie in der Umsetzung der Feststellungen der Betriebsprüfung.

Transferpreissysteme im Konzernverbund

Für international tätige Unternehmen haben sich Verrechnungspreise zu den wichtigsten steuerlichen Problem- wie auch Gestaltungsfeldern entwickelt. Als Unternehmen sind Sie aufgrund zahlreicher nationaler und internationaler Vorschriften verpflichtet, für den Liefer- und Leistungsverkehr innerhalb des Unternehmens angemessene Verrechnungspreise zu bilden und zu dokumentieren. Die deutsche Finanzverwaltung kann von Unternehmen verlangen, innerhalb von 60 Tagen eine vollständige Dokumentation vorzulegen, in der nachgewiesen wird, dass die Verrechnungspreise für grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen marktüblich, d.h. wie unter fremden Dritten vereinbart sind. Unsere Crewmitglieder helfen Ihnen, die vielfältigen Probleme der Verrechnungspreisfindung sicher zu lösen und damit Mehrfachbesteuerung und Strafzuschläge zu vermeiden sowie durch optimierte Gestaltung die Steuerlast zu mindern.

Kontakt
+49 (160) 98 96 45 65