Vereinsrecht in Corona-Zeiten: Mitgliederversammlung und Beschlüsse online, hybrid oder schriftlich

Die Covid-19-Pandemie hat uns seit über einem Jahr fest im Griff. Obwohl langsam Besserung in Sicht ist, bleiben soziale Kontakte und damit auch das Vereinsleben weiter eingeschränkt. Damit das Ziel der Eindämmung der Pandemie bald erreicht werden kann, sollte von Menschenansammlungen und Präsenzveranstaltungen, soweit möglich, abgesehen werden. Was Mitgliederversammlungen von Vereinen betrifft, hat der Gesetzgeber kurz nach dem Beginn des ersten Lockdowns reagiert und im Frühjahr 2020 das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie verabschiedet, welches am 28. Februar 2021 in einer aktualisierten Form in Kraft getreten ist.

Trotz des Versuchs des Gesetzgebers, möglichst klare Regelungen zu treffen, stellen sich bei der praktischen Umsetzung viele Fragen:

• Welche Handlungsmöglichkeiten habe ich als Vorstand?
• In welcher Form kann ich eine Mitgliederversammlung rechtssicher durchführen?
• Ist der Verein in der Lage, eine Mitgliederversammlung online abzuhalten?
• Wie muss ich die Veranstaltung vorbereiten, insbesondere im Hinblick auf die erforderlichen Beschlussfassungen und Wahlen?
• Welche technischen Lösungen zur Durchführung der Versammlung und Wahlen sind möglich und bieten Rechtssicherheit?
• Was ist bei der Durchführung von Wahlen und Beschlüssen zu beachten?
• Welche datenschutzrechtliche Relevanz hat die jeweilige Entscheidung des Vereins?

 

Vereine und Vorstände haben verschiedene Handlungsoptionen in Zeiten der Pandemie. Der Vorstand kann nunmehr bis zur Neuwahl wirksam im Amt bleiben, ohne dass eine Mitgliederversammlung stattgefunden hat. Ebenso kann er mittels reiner Informationsveranstaltungen die Mitglieder online über die aktuelle Situation im Verein informieren.

Sollen Wahlen durchgeführt oder Beschlüsse gefasst werden müssen, können hierfür Onlineversammlungen oder sog. Hybridveranstaltungen einberufen werden. Wir unterstützen Sie gerne bei deren Vorbereitung und Durchführung. Außerdem stehen wir in Kontakt mit verschiedenen Anbietern von Softwarelösungen, die eine rechtssichere Beschlussfassung gewährleisten. Wenn es Gründe gibt, die Wahlen oder Beschlüsse nicht live, d.h. während der Veranstaltung, abzuhalten, bieten sich „Briefwahlen“ im Vorfeld der Versammlung an. Beschlüsse können mit einem Quorum von 50 % der Mitglieder zudem auch in einem vereinfachten Umlaufverfahren gefasst werden.

Die BAY GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rechtsanwaltsgesellschaft, hilft Ihnen gerne – multidisziplinär, fachübergreifend, schnell und unbürokratisch. Unsere Crew aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und IT-Experten findet für Ihren Verein passende Lösungen. Weitere Informationen auf Anfrage.

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