BAY BENZMANN | Podcast
https://bay-benzmann-podcast.podigee.io/23-branchen-unterhaltung-teil1
Die Unterhaltungs- und Medienbranche umfasst einen Milliarden-Markt mit wenigen sehr großen Playern. Die erfolgreichsten konvergieren ihre Geschäftsmodelle (Abo, Werbung, Daten) entlang des Nutzers. Karl-Christian Bay ist davon überzeugt, dass die Unternehmen bei weitem noch nicht das Potential der genierten User-Daten genutzt haben. Rolf Benzmann sieht in der Qualität des Inhaltes eines Renaissance, sofern dieser Werte wie Achtsamkeit, Respekt und auch Wertschätzung – gerade in der tagesaktuellen Berichterstattung – bedient. Neben der multimedialen Produktion von Inhalten ist die Kompetenz der Darstellung sowie die Organisation der Ausspielkanäle in der Zukunft zentral. Gerade auch Nischenanbieter wie z.B. Gabor Steingart I The Pioneer bedienen ein sich wandelndes Mediennutzungsverhalten.
Die Unterhaltungs- und Medienbranche: Geschäftsmodelle
- Abonnement-, Werbung- und Datenvermarktung vorherreschend.
- Venture Capital Beteiligungen werden durch Mediafläche im Wert gesteigert.
- Cost-Sharing für Medieneffizienz.
- Darstellungs-Kompetenz der Inhalte ausbauen.
- Alle Verbreitungskanäle bedienen.
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BAY BENZMANN | Podcast
https://bay-benzmann-podcast.podigee.io/22-branchen
Nachdem Karl-Christian und Rolf Benzmann in den vergangenen Folgen das Management, vorwiegend das C-Level behandelt haben, tauchen sie nun in relevante Bereiche der Wirtschaft ein. Derzeit sehen sich viele Branchen, wie z.B. Energie, Digitalisierung, Lieferketten, globale Kollaboration, Regularien, Cyberkriminalität uvm., einem massiven Wandel ausgesetzt Welche Risiken müssen sie dabei vermeiden, welche Chancen ergeben sich hieraus – und wo können Unternehmen voneinander lernen? Die Herausforderung im Management liegt in dem Balance-Alt zwischen Risikoprävention, Planung, Improvisation und Mut zur Chancennutzung. Das „richtige“ Mindset des Managements, gepaart mit der Dynamik von enormen Transformationen, wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Disruption, so sind sich die beiden Protagonisten im Podcast einig, entscheiden über den Unternehmenserfolg. Oder anders gesagt: wenn umfallen, jedenfalls aufstehen.
Wie gestalten Branchen den Wandel?
• Fokus auf Unternehmenskultur & Werte.
• Kunde & Mitarbeiter sind/sollten gleich wertig sein.
• Vertrauensvolle Kommunikation schaffen.
• Risikomanagement mit Maßen.
• Diversifikation in Produkte und Standorte.
• Umfallen - und aufstehen.
https://bay-benzmann-podcast.podigee.io/22-branchen
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BAY BENZMANN - Podcast
Wie der goldene Absprung erfolgt.
https://bay-benzmann-podcast.podigee.io/21-neue-episode
Es gibt viele und gute Gründe einen Finanzinvestor in ein Unternehmen zu holen: von der Unternehmensnachfolge über eine wirtschaftliche Schieflage (distressed) bis hin zu anstehenden und notwendigen Investitionen. Die „Ehe auf Zeit“ hält in der Regel 3-7 Jahre und sollte auf Transparenz aufgebaut sein. Entsprechende Gesellschaftervereinbarungen- und Vertragswerke formulieren dafür die Rahmenbedingungen. Der Unternehmer muss sich allerdings klar darüber sein, dass er mit dem Hereinholen eines Finanzinvestors dem (teilweisen) Unternehmensverkauf zugestimmt hat. „Anders ist eine Wertsteigerung nicht zu erzielen“, sagt Co-Moderator Karl-Christian Bay. Hartnäckig will Moderator Rolf Benzmann wissen, wie genau ein Finanzinvestor den „Druck erhöhen“ kann, wenn die Renditeerwartungen nicht erfüllt werden. Hierbei berichtet Karl-Christian Bay aus seinen vielfältigen Erfahrungen bei der BAY GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rechtsanwaltsgesellschaft, die entsprechend im Cluster „M&A und Reorganisation“ viele Transaktionen begleiten durften.
Wann macht ein Finanz-Investor Sinn?
- Mit dem Eintritt des Finanzinvestors wird in der Regel bereits dem Unternehmenskauf zugestimmt.
- Gesellschaftervereinbarungen und Transaktionsverträge schaffen Transparenz.
- Die Wertsteigerung des Unternehmens ist das vermeintliche Ziel.
- Wird diese nicht erreicht, steigt häufig der Druck.
- Nach 3-7 Jahren erfolgt regelmäßig der Exit.
https://bay-benzmann-podcast.podigee.io/21-neue-episode
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Value Driven Business
Komplexe Unternehmensanforderungen identifizieren
Was sind die zehn schwerwiegendsten Weltwirtschaftsrisiken in den nächsten zehn Jahren? Diese Frage hat sich das World Economic Forum gestellt und konnte einen traurigen Sieger küren: Die ersten drei Plätze werden durch ökologische Risiken wie Extremwetter-Ereignisse oder das Scheitern der Klimaschutzmaßnahmen besetzt. Drei ökologische Themen also, dicht gefolgt von Sozialen Risiken. Ökonomische Risiken tauchen erst auf Platz 9 des Rankings auf: In Form einer Schuldenkrise.
Der Megatrend Nachhaltigkeit greift nun all diese Themen auf, die auf Unternehmensebene adressiert werden können. Und zwar im Sinne einer werteorientierten Unternehmensführung, also eines Value Driven Business. Wie vielschichtig und komplex der damit einhergehende Blumenstrauß an Themen ist, spiegelt sich auch in der Diversität der schon länger bestehenden aber zunehmend spezifischeren Regulatorik wider.
Das Spektrum reicht dabei einerseits von freiwilligen Selbstverpflichtungen, wie etwa dem United Nation Global Compact, bis hin zu verpflichtenden gesetzlichen Regelungen. Der UN Global Compact will über eine grundlegende Berichterstattung entlang zehn relevanter Kriterien die Sensibilität für soziale, ökologische, aber auch organisationsstruktureller Herausforderungen erhöhen. Die gesetzlichen Anforderungen andererseits haben zunehmend die Macht, ganze Branchen disruptiv zu verändern, wie nicht zuletzt die Regulierung der CO2-Emissionen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge in Europa, in der Automobilindustrie unter Beweis stellt[1].
Wie unabgestimmt, intransparent und vielschichtig die diversen Initiativen, aber auch die (geplante) Gesetzgebung sind, zeigt sich an der viel diskutierten EU-Taxonomie, dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sowie der geplanten Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Kein Wunder also, dass viele Unternehmen verunsichert sind, welchen Verpflichtungen sie gerade begegnen müssen und wie genau sie sich dem Thema Nachhaltigkeit sinnvoll, authentisch und zugleich wirkungsvoll nähern können.
Ganzheitliche Lösungen entwickeln
Dabei soll Nachhaltigkeit in einer Organisation nicht in erster Linie Kosten und Verpflichtungen bedeuten, sondern zu klugen, fortschrittlichen sowie ganzheitlichen Lösungen inspirieren. Diese wirken wiederum auf die Absicherung der langfristigen Geschäftsfähigkeit und zudem auf eine gute Reputation eines Unternehmens ein. Um den gesellschaftlichen, aber auch gesetzlichen Anspruchshaltungen an Unternehmen zu genügen, reicht es somit nicht mehr länger, isolierte Nachhaltigkeitsaspekte zu betrachten. Vielmehr ist eine integrierte Betrachtung von ökonomisch etablierten Unternehmenssteuerungsinstrumenten in eine Abwägung mit der aktiven Einbeziehung sozialer, ökologischer und gesellschaftlicher Leistungsindikatoren zu bringen, die beispielsweise in eine integrierte Berichterstattung fließen kann.
[1] EU Verordnung 2019/631 & Laufende Berichterstattung zur E-Mobilität.
Die Integrität der Berichterstattung sollte jedoch nicht erst im Jahresabschluss sichergestellt werden, sondern bereits entlang der Wertschöpfung des Unternehmens Anwendung finden. So lebt das sogenannte Integrated Reporting nicht allein von der Berichterstattung über die Arten von Kapitalien. Der wahre Mehrwert liegt in der internen Unternehmensorganisation, die durch ein Integrated Thinking zum Ausdruck gebracht wird. Durch Integrated Thinking werden in jeder Wertschöpfungsstufe die jeweiligen Einflussfaktoren auf die Unternehmensbereiche hinterfragt und einbezogen.
Deutlich wird, dass die nachhaltige Transformation eines Unternehmens einen möglichst ganzheitlichen (holistischen) Blick braucht, um zu gelingen. Über alle Disziplinen hinweg und komplexitätsreduzierend. Denn die verschiedenen Standards, Zertifikate, Leitlinien und Gesetzgebungen greifen in ihren inhaltlich diversen Ausrichtungen ebenso vielschichtig wieder ineinander.
Integrierte Komplexitätsreduktion durch die Expertise der BAY GmbH
Ein wesentlicher erster Schritt zur nachhaltigen Transformation, kann also die strukturelle Organisationsentwicklung zu einem Integrated Thinking sein und die daran anschließende Ausgestaltung eines Integrated Reportings. Dazu sollte als erstes die Berichtsfähigkeit im Unternehmen abgesichert werden. Während dies bei den finanziellen Kennzahlen für Unternehmen gängige Praxis ist, stellen gerade die Bemessung und Bewertung nichtfinanzieller Kennzahlen vielfach eine Herausforderung dar.
Sind Berichterstattungsstrukturen etabliert, die sowohl wirtschaftliche, strukturelle, soziale wie auch ökologische Kennzahlen berücksichtigen, bietet das eine ideale Grundlage für die weitere Gestaltung der nachhaltigen Transformation, hin zu einem Value Driven Business – also einer wertebasierten Unternehmenspolitik. Auf dieser Basis können beispielsweise der Impact sowie Transformationsfortschritte geplant und bewertet werden. Darüber hinaus bietet dies auch das Fundament, um die strategische Neuausrichtung des Unternehmens und seiner Geschäftsmodelle zu initiieren.
Gerade in der Wirtschaftsprüfung sind die Prüfung und Gestaltung derartiger Bemessungs- und Berichtsstrukturen seit vielen Jahren gängige Praxis. Allerdings fehlt in der Gestaltung der Umsetzung häufig eine mehrdimensionale Betrachtung, die gerade im Kontext der nachhaltigen Transformation extrem wichtig ist. Genau hier setzt die BAY GmbH als integrierte Wirtschaftsprüfungs- und Rechtsanwaltsgesellschaft an, da sie nicht nur die Expertise von WirtschaftsprüferInnen und SteuerberaterInnen anbieten kann, sondern auch Rechtsanwälte und UnternehmensberaterInnen mit ineinandergreifenden Kompetenzprofilen zusammenwirken, um Unternehmensprozesse ganzheitlich zu orchestrieren. In Orientierung eines modularen Baukastensystems adressiert die BAY GmbH unterschiedliche Veränderungsebenen entlang der Gestaltung eines Value Driven Business. Gerne begleiten wir Sie, mit maßgeschneiderten Lösungen bei Ihren Transformationsmaßnahmen, umso mehr Resilienz, Nachhaltigkeit und Innovation in Ihrem Unternehmen zu entwickeln.
BAY BENZMANN - Podcast
- Wann ist eine Geschäftsidee eine gute Geschäftsgrundlage und wie kann ich das herausfinden?
- Der Gründer eines Start Ups ist regelmäßig erster und bester Verkäufer.
- Klassische Bankkredite eignen sich für Start Ups meist nicht.
- Müssen Start Ups einen Technologievorsprung haben?
- Ein Start Up ist ein duales Investment. In die Geschäftsidee und in die Partner.
BAY BENZMANN - Podcast
https://bay-benzmann-podcast.podigee.io/17-neue-episode
Welche Ziele verfolgen Investoren?
- Man unterscheidet zwischen Finanzinvestoren und strategischen Investoren
- Finanzinvestoren erwarten i.d.R. eine Rendite und streben einen Exit an
- Strategische Investoren möchten entweder vertikal oder horizontal ihr Geschäft ausbauen
- Neben institutionellen Investoren agieren auch Family Offices, Unternehmen und auch Business Angels im Falle von Startups am Markt
- Perspektiven für die Zukunft können Investment in Megatrends liefern
BAY BENZMANN - Podcast
https://bay-benzmann-podcast.podigee.io/16-neue-episode
Nach der langen Reise durch das C-Level (die Geschäftsführungsebene) geht es im aktuellen Podcast um die Ebene darüber, die Gesellschafter. Häufig sind diese auch #Gründer des Unternehmens und/oder führen dieses aufgrund familiärer #Verbindung. Welche #Kompetenzen dabei von Bedeutung sind und welche Interessen die Gesellschafter verfolgen, erörtern @Karl-Christian Bay, selbst geschäftsführender Gesellschafter und Gründer der @BAY GmbH und @Rolf Benzmann, Leiter der @Regio TV Gruppe.
Dabei beleuchten sie die #Unterschiede zwischen den verschiedenen Gesellschaftern und grenzen diese von den Geschäftsführern ab. Wie und wo sollten Geschäftsführer eingesetzt werden? Welche Rolle spielen familiengeführten Unternehmen und welche #Herausforderungen ergeben sich bei der Besetzung der Nachfolger eines familiengeführten Unternehmens?
Wann sollte ein Gesellschafter operativ die Geschäfte führen – und wie?
- Die Kompetenzen sollten über den operativen Einsatz im Unternehmen entscheiden, nicht die „Blutlinie“.
- Familienunternehmen können nachhaltig und stark agieren, sofern frühzeitig auf die Entwicklung der Familienmitglieder gesetzt wird.
- Ein Management Buy in oder Management Buy out stellen Alternativen zur Fortführung eines Familienunternehmens außerhalb der Familienmitglieder dar
- Unternehmen profitieren unter Umständen von der Präsenz des Gesellschafters im Marketing, jedoch können patriarchale/matriarchale Strukturen ein erhebliches Risiko darstellen.
BAY BENZMANN - Podcast
https://bay-benzmann-podcast.podigee.io/15-neue-episode
Wie dieser auch verfahrene Situationen lösen kann
Mediator, Problemlöser, Sparringspartner: Gerade, weil der Beirat ein fakultatives Gremium ist, kann er viele Formen und Funktionen annehmen. Extern besetzt oder aus „Family & Friends“ darf der Beirat dennoch kein Ja-Sager-Gremium sein. Vielmehr ist die konstruktive Kritik der Mitglieder gefragt um Gesellschafter, Geschäftsführung und damit das Unternehmen voranzubringen. Dabei lohnt es sich die Kompetenzen der Mitglieder projektbezogen zu wählen, um einen größtmöglichen Nutzen für das Unternehmen zu ziehen.
Wann sollte ein Beirat eingesetzt werden und welche Potenziale bietet er? Was unterscheidet Beirat und Aufsichtsrat und wann sollte das Gremium abgeschafft werden?
Diese und weitere Fragen werden in der neuen Folge des Managementpodcasts aufgegriffen. Wertvolle Einblicke und praxisnahe Impulse erhalten Sie von Karl-Christian Bay geschäftsführenden Gesellschafter der BAY GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rechtsanwaltsgesellschaft, der sowohl Schirmherr des BAY-Rats ist, als auch selbst Funktionen als Beiratsmitglied in Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels innehält, und Rolf Benzmann, Leiter der Regio TV Gruppe.
BAY BENZMANN - Podcast
https://bay-benzmann-podcast.podigee.io/14-neue-episode
Warum es qualifizierten Aufsichtsräten mangelt.
Gesetzliche Vorschriften insbesondere im Aktienrecht verlangen von Unternehmen bestimmte Ausprägungen von Governance-Strukturen. Insbesondere die Zusammensetzung eines Aufsichtsrates kann für ein Unternehmen ein Gewinn sein, wenn dieser über vielfältige Kompetenzen verfügt. Gerade Digitalkompetenz ist gefragt, wie auch weibliche Aufsichtsratsmitglieder. Deshalb kommt es oft dazu, dass qualifizierte Aufsichtsräte in mehreren Unternehmen diesen Posten begleiten. Wie sind diese konkret ausgestaltet und welche Unternehmen benötigen die Gremien eines Aufsichtsrats oder eines Beirats? Welche verschiedenen Aufgaben hat ein Aufsichtsrat und wer eignet sich für diesen verantwortungsvollen Posten im Unternehmen?
Alle wichtigen Informationen zu der Kontroll- und Beratungsfunktion des Aufsichtsrats sowie einige wertvolle Hinweise aus der Praxis erhalten Sie von den Moderatoren Karl-Christian Bay, geschäftsführender Gesellschafter der BAY GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rechtsanwaltsgesellschaft und stellv. Aufsichtsrat der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA und Rolf Benzmann, Leiter der Regio TV Gruppe.
#verantwortung #governance #unternehmensführung #management #aufsichtsrat #supervisoryboard #unternehmertum
BAY BENZMANN - Podcast
https://bay-benzmann-podcast.podigee.io/13-ceo
Das Finale der Reihe zur Führungsebene (C-Level) führt uns zum „Chef der Chefs“ dem CEO (Chief Executive Officer).
Was sind die besonderen Aufgaben eines CEO´s und worauf sollte dieser bei seinem daily business achten? Als Gesicht des Unternehmens, nach innen und außen, trifft der CEO die maßgeblichen Entscheidungen und muss diese, meist alleine, vertreten und rechtfertigen. Ab wann spricht man von einem CEO bzw. ab welcher Unternehmensgröße wird ein CEO benötigt und wie wird man zum CEO?
Karl-Christian Bay, geschäftsführender Gesellschafter der BAY GmbH und Rolf Benzmann diskutieren interessante Fragen und mögliche Wege im Hinblick auf die Erfolgschancen als CEO.
#clevel #rollen #verantwortung #strategie
Die Welt von Morgen schon Heute – Die Transformation zur Nachhaltigkeit
Wie soll die Stadt der Zukunft aussehen und welche Veränderungen bringt diese bei den Themen Mobilität, Versorgung und soziale Verantwortung? Der Smart City World Congress, welcher 2021 in Barcelona stattfand, lieferte einen interessanten Einblick und war auch für uns ein besonderes Highlight. Dabei wurden Themen wie Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung besonders beleuchtet, denn jede Innovation sollte, um zukunftsfähig zu sein, nachhaltig und sozial gerecht sein.
Bei dieser Transformation zur Nachhaltigkeit sind nicht nur Städte, sondern auch Unternehmen betroffen, welche (spätestens ab 2023) ihre Ziele und Strategien in diesen Bereichen klar formulieren und im Sinne einer Unternehmensethik umsetzen müssen.
Damit dies nicht zur existenziellen Herausforderungen für Unternehmer:innen wird bieten wir mit unserem interdisziplinären Ansatz eine fundierte Beratung mit Blick auf betriebswirtschaftliche und rechtliche Aspekte sowie digitale Geschäftsmodelle und einer Good Corporate Governance zur Erreichung dieser ambitionierten Ziele.
BAY BENZMANN - Podcast
https://bay-benzmann-podcast.podigee.io/12-coo
Karl-Christian Bay und Rolf Benzmann erklären in ihrem neuen Podcast „Management und Märkte im Wandel“, warum der Chief Operating Officer (COO) eigentlich so wichtig für ein Unternehmen ist und warum er der Schlüssel zum Erfolg sein kann.
Der COO steht sinnbildlich meist voll unter Dampf und dirigiert, mit Blick aufs Ganze, das komplette Orchester des C-Levels. Dabei liegt sein Augenmerk hauptsächlich auf den inneren Prozessen und so kann er neben dem CEO sicherstellen, dass der gesamte Wertschöpfungsprozess qualitativ hochwertig und effizient gestaltet werden kann.
Was macht ein COO eigentlich? Warum gibt es in Deutschland noch wenig COOs und für welche Branchen und Unternehmensgrößen bietet sich ein COO an? Diesen und weiteren Fragen gehen die Moderatoren Karl-Christian Bay und Rolf Benzmann auf den Grund.
#clevel #verantwortung #zusammenspiel
CHEFSACHE - der Podcast "21/12 - Der CTO - der Turbo Tüftler
Rezzo Schlauch wird neues Beiratsmitglied der BAY GmbH
Die BAY GmbH hat mit Rezzo Schlauch ein neues Beiratsmitglied gewinnen können. Der ehemalige Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministe-rium für Wirtschaft und Arbeit ist heute als Consultant und Rechtsanwalt aktiv.
Die BAY GmbH hat sich als kombinierte Wirtschaftsprüfungs- und Rechtsanwaltsgesellschaft an der Nahtstelle zwischen Recht, Finanzen und strategi-scher Beratung positioniert. Die Schwerpunkte der Beratung liegen im Bereich Transaktionen und Reorganisationen, Sanierung und prüfungsnahe Dienstleistungen sowie Compliance, Datenschutz und Wirtschaftsstrafrecht.
Flexibilität, Effizienz und Pragmatismus sind Werte, die die Kundenorientierung der BAY GmbH gut beschreiben. Die eingespielte Crew besteht aus mul-tidisziplinär ausgebildeten Fachleuten, die ihre Erfahrung je nach fachlich ge-forderter Aufgabe einbringen. Ein Großteil der Mitarbeiter hat aus langjähriger Tätigkeit bei großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften umfangreiche Erfahrungen gesammelt, wodurch die individuelle Betreuung und Beratung der Mandanten sichergestellt wird. Spezialisten und Generalisten kümmern sich nicht nur um Details, sondern haben auch das große Ganze im Blick.
Dabei ist unser Anspruch an höchste Professionalität das alles verbindende Element. Unsere einzigartige Kombination von Wirtschaftsprüfung, Steuer- und Rechtsberatung macht uns zu einer Unternehmensberatung, deren Mehrwert vor allem darin liegt, dass wir Lösungswege finden, auf die man nur als echte High Performance Crew kommt.
Fachübergreifend und interdisziplinär arbeiten Juristen und Wirtschaftsprüfer an einem Tisch gemeinsam für das jeweils beste Ergebnis. Dafür sind Kommunikation und Transparenz die wichtigsten Erfolgsfaktoren.
Die BAY GmbH freut sich sehr zukünftig mit Herrn Schlauch zusammen zu arbeiten, um seine langjährigen Erfahrungen und Perspektiven in die BAY GmbH zu integrieren.
Buchveröffentlichung
Beck Online schreibt hierzu:
Zum Aufbau und zur Weiterentwicklung eines CMS in Unternehmen sind Compliance Officer in der Praxis angewiesen auf die Kenntnis von Erfahrungen, Systemen und Maßnahmen anderer Compliance Officer. Von besonderer Bedeutung sind hierbei die Zertifizierung der IDW PS 980, ISO 19600.
Praktiker stellen ihre Erfahrungen mit der Umsetzung eines Compliance-Management-Systems, angelehnt an die 7 Bereiche des IDW PS 980 (Kultur, Ziele, Organisation, Risiken, Programm, Kommunikation und Überwachung und Verbesserung), branchenübergreifend für Großindustrie und Mittelstand dar. Dabei gehen sie auch auf die Ergänzungen nach der ISO 19600 zu Compliance-Management-Systemen ein.
Es werden "Best-Practice-Beispiele" aus der beruflichen Tätigkeit eines Compliance Officers und der im Einzelfall erzielte Mehrwert für das Unternehmen dargestellt.
Inhalt
- Compliance-Kultur
- Compliance-Ziele
- Compliance-Organisation
- Compliance-Risiken
- Compliance-Programm
- Compliance-Kommunikation
- Compliance-Überwachung und Verbesserung
Vorteile auf einen Blick
- für jedes Unternehmen geeignet
- Praxiswissen von hochrangigen Compliance-Experten
- orientiert am IDW PS 980
- Ergänzungen nach ISO 19600
- Zur Neuauflage
Das Werk berücksichtigt sämtliche Gesetzesänderungen, die Rechtsprechung der neueren Zeit sowie aktuelle Fachbeiträge und insbesondere mit Blick auf die Zertifizierung der Standards. Gerade auch die Implikationen der Digitalisierung auf die Compliance Management Systeme prägen die Neuauflage.
Zielgruppe
Für Compliance Officer und Unternehmensleitungen in Großunternehmen sowie im Mittelstand.
CHEFSACHE - der Podcast - "Der Personalchef – der Wohlfühler mit Ambitionen"
https://bay-benzmann-podcast.podigee.io/8-personalchef-chro
Wie muss sich die Führungsebene der Personalabteilung in Zukunft aufstellen?
Die Herausforderungen im Zeichen der Digitalisierung und einer agilen Arbeitswelt bei der Aussteuerung des Faktor Mensch für den Chief Human Ressource Officer (Personalchef) wachsen stetig an. Es gilt junge Talente (sog. High Potentials) als Arbeitgeber zu gewinnen und deren Kompetenz inhouse auszubauen. Der daraus entstehende „War for talents“ zwingt Arbeitgeber ihren klassischen Weg beim Recruiting zu verlassen und neue Wege zu gehen.
Wie können weitere Potentiale in der Personalabteilung ausgeschöpft werden und wie sieht die Personalarbeit der Zukunft aus?
Hören Sie die Expertenmeinung von Karl-Christian Bay, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt und geschäftsführender Gesellschafter der BAY GmbH im Gespräch mit Rolf Benzmann.
CHEFSACHE - der Podcast - "Der Einkäufer - die Spinne im Netz"
https://bay-benzmann-podcast.podigee.io/7-chef-einkaeufer
Welche Rolle spielt der Einkauf im Unternehmen?
Rolf Benzmann und Karl-Christian Bay sind der Meinung, dass der Einkäufer eine Schlüsselposition einnimmt und wesentlich für die Außendarstellung des Unternehmens ist. Er hat die Verantwortung Lieferengpässen vorzubeugen, einen guten Preis zu erzielen und muss die Compliance-Richtlinien im Auge behalten.
Wenn man die weiteren Herausforderungen wie Globalisierung, digitale Geschäftsmodelle und insbesondere auch Nachhaltigkeit nicht scheut, bietet der Einkauf enorme Entwicklungschancen.
Welchen Wandel der Bereich Einkauf in den letzten Jahren durchlief, hören Sie rein.
https://bay-benzmann-podcast.podigee.io/7-chef-einkaeufer
Cyberkriminalität: Ein Thema für den Sport?
Die Fälle der Cyberkriminalität häufen sich - auch in der öffentlichen Wahrnehmung.
Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis im Sport und Entertainment der erste Fall passiert. Was sind die Konsequenzen für Vereine und Unternehmen? Wie kann sich die Branche darauf vorbereiten?
Hören Sie rein ins Interview von Karl-Christian Bay auf der Messe "Digital Sports & Entertainment" am 13. Juli 2021 in Berlin.
Datenschutz in Verein und Verband
Vereine sind als solche unabhängig von ihrer Eintragung Normadressaten der DSGVO als sog. Verantwortliche i.S.v. Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Verantwortlich für die Umsetzung sowie den Nachweis derselben ist der Vorstand des Vereins gem. § 26 Abs. 1 S. 2 BGB. Zur Umsetzung und Einhaltung der Vorgaben der DSGVO empfiehlt es sich, i.R.d. Aufbauorganisation eine Datenschutz-Governance-Struktur zu entwickeln, die trotz der beim Vorstand verbleibenden Verantwortlichkeit eine effiziente Erfüllung der datenschutzrechtlichen Anforderungen ermöglicht. Dadurch lassen sich Herausforderungen wie die rechtskonforme Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Mitglieder, die datenschutzrechtlich korrekte Einbindung von externen Dienstleistern oder der richtige Umgang mit Betroffenenanfragen und Datenschutzverletzungen, mit denen sich Vereine täglich konfrontiert sehen, bewältigen.
Datenflüsse und ihre Rechtfertigung
Nach dem im Datenschutz geltenden Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt bedarf es für jede Verarbeitung personen-bezogener Daten einer Rechtsgrundlage.
Ein Verein darf auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO personenbezogene Daten seiner Mitglieder sowohl beim Vereinsbeitritt als auch während der Vereinsmitgliedschaft verarbeiten soweit dies für die Begründung der Mitgliedschaft oder deren Durchführung erforderlich ist. Erwartungsgemäß ergibt sich in der Folge regelmäßig für die von den Vereinen verschiedenen Mitgliedschaftsarten (z.B. aktiv, passiv, ermäßigt) ein differierender Verarbeitungsrahmen, der mitunter auch die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten erforderlich werden lässt, bspw. um Schwerbehinderten oder Empfängern von Sozialleistungen eine ermäßigte Mitgliedschaft zu ermöglichen.
Bei den verschiedenen Mitgliedschaftsarten handelt es sich nicht um Rechtsbegriffe, sodass eine hinreichende Definition der Mitgliedschaftsarten seitens des Vereins notwendig ist, um eine Bewertung der Datenverarbeitungen im Hinblick auf die von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO geforderte Erforderlichkeit überhaupt vornehmen zu können.
Im Rahmen der Verarbeitungsvorgänge sind sämtliche Verarbeitungsprinzipien, die sich aus Art. 5 DSGVO (z.B. Transparenz, Integrität und Vertraulichkeit, etc.) ergeben, einzuhalten. Verarbeitungen ohne Bezug zum o.g. Mitgliedschaftsverhältnis bedürfen jeweils einer anderen sich aus Art. 6 DSGVO ergebenden Rechtsgrundlage.
Einbindung externer Dienstleister (sog. Auftragsverarbeiter)
Auftragsverarbeiter ist nach Art. 4 Nr. 8 DSGVO „eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.“
Setzt ein Verein bspw. für die Pflege der Webseite oder das Newsletter-Management Dienstleister ein, die streng weisungsgebunden und nicht zu eigenen Zwecken Daten „des Vereins“ verarbeiten, so bedarf es für die Offenlegung der Daten ggü. diesen Dienstleistern keiner eigenen Rechtsgrundlage, da sie als Auftragsverarbeiter als „verlängerter Arm“ des Verantwortlichen angesehen werden. Allerdings ist vor der Einbindung eines Auftragsverarbeiters ein Vertrag über die Auftragsverarbeitung entsprechend den Vorgaben des Art. 28 DSGVO abzuschließen und dafür Sorge zu tragen, dass der Auftragsverarbeiter hinreichende Garantien für geeignete technische und organisatorische Maßnahmen bietet.
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Ausgliederung einzelner Geschäftsbereiche (z.B. Lizenzspielerabteilung, Merchandise, Reiseorganisation, Event- und Catering) in Kapitalgesellschaften stellt sich die Frage, inwieweit sich die Erkenntnisse zum kleinen Konzernprivileg für Unternehmensgruppen auch für die heute teilweise im Profisport vorhandenen Organisationsformen fruchtbar machen lassen.
Übermittlung an Dritte oder Gemeinsame Verantwortlichkeit
Dritter können für den Verein neben den bereits erwähnten in eigene Gesellschaften ausgegliederten Geschäftsbereichen auch Landes-, Bundes- oder Dachverbände sein, denen zur Organisation des Spielbetriebs Mitgliederdaten übermittelt werden; mit der Konsequenz, dass für solche Verarbeitungs-tätigkeiten eine eigenständige Rechtsgrundlage vorhanden sein muss.
Die Beachtung der Anforderungen zur Gemeinsamen Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO stellt sich z.B. im Kontext von Social-Media-Auftritten des Vereins oder im Rahmen von Portalen, die gemeinsam mit einem weiteren Verantwortlichen betrieben werden.
Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
Sobald im Verein regelmäßig mehr als 20 Personen mit Datenverarbeitungen beschäftigt sind, muss dieser einen Datenschutzbeauftragten benennen. Diese Pflicht besteht unabhängig von der haupt- bzw. ehrenamtlichen Tätigkeit dieser Personen. Um eine durch Interessenkonflikte hervorgerufene Besorgnis der Befangenheit zu vermeiden, können Vorstandsmitglieder nicht zugleich als Datenschutzbeauftragte fungieren.
Handlungsempfehlungen
Diese Darstellung ist lediglich ein knapper Ausschnitt der sich für Vereine aus der DSGVO ergebenden Pflichten. Weitere wesentliche Bestandteile der Datenschutz-Compliance zeigen die folgenden Handlungsempfehlungen:
1. Erfassung sämtlicher Datenflüsse im Verein von der Erhebung über die Speicherung bis hin zur Weitergabe und Löschung
2. Prüfung der Verträge über die Auftragsverarbeitung und Wahrnehmung von Kontrollrechten
3. Prüfung der Prozesse zum Umgang mit Betroffenen-anfragen und Datenschutzverletzungen
4. Prüfung der Umsetzung von Informationspflichten
5. Prüfung der Berechtigungskonzepte sowie Umsetzung von Löschpflichten
Unser Beratungsansatz
Sofern sich bei der Prüfung, der Bewertung oder der Anpassung der entsprechenden Prozesse Schwierigkeiten ergeben, stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Wir beraten Sie bzw. Ihren Verband oder Verein gerne kompetent und fachübergreifend bei der Optimierung Ihrer Datenschutzorganisation.
Zum Nachweis einer im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben der DSGVO stehenden Datenverarbeitung empfiehlt sich daher die Durchführung eines Datenschutz-Audits. Dabei können wir durch die langjährige Durchführung von Projekten bei Mandanten in der Sportbranche sowie auf weitreichende fachliche Expertise zurückgreifen. Im Rahmen eines Datenschutz-Audits unterstützen wir Ihren Verein oder Verband bei der Aufdeckung von Schwachstellen und möglicher Risiken und unterstützen bei den notwendigen Umsetzungen der Handlungsempfehlungen.
Vereinsrecht in Corona-Zeiten: Mitgliederversammlung und Beschlüsse online, hybrid oder schriftlich
Die Covid-19-Pandemie hat uns seit über einem Jahr fest im Griff. Obwohl langsam Besserung in Sicht ist, bleiben soziale Kontakte und damit auch das Vereinsleben weiter eingeschränkt. Damit das Ziel der Eindämmung der Pandemie bald erreicht werden kann, sollte von Menschenansammlungen und Präsenzveranstaltungen, soweit möglich, abgesehen werden. Was Mitgliederversammlungen von Vereinen betrifft, hat der Gesetzgeber kurz nach dem Beginn des ersten Lockdowns reagiert und im Frühjahr 2020 das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie verabschiedet, welches am 28. Februar 2021 in einer aktualisierten Form in Kraft getreten ist.
Trotz des Versuchs des Gesetzgebers, möglichst klare Regelungen zu treffen, stellen sich bei der praktischen Umsetzung viele Fragen:
• Welche Handlungsmöglichkeiten habe ich als Vorstand?
• In welcher Form kann ich eine Mitgliederversammlung rechtssicher durchführen?
• Ist der Verein in der Lage, eine Mitgliederversammlung online abzuhalten?
• Wie muss ich die Veranstaltung vorbereiten, insbesondere im Hinblick auf die erforderlichen Beschlussfassungen und Wahlen?
• Welche technischen Lösungen zur Durchführung der Versammlung und Wahlen sind möglich und bieten Rechtssicherheit?
• Was ist bei der Durchführung von Wahlen und Beschlüssen zu beachten?
• Welche datenschutzrechtliche Relevanz hat die jeweilige Entscheidung des Vereins?
Vereine und Vorstände haben verschiedene Handlungsoptionen in Zeiten der Pandemie. Der Vorstand kann nunmehr bis zur Neuwahl wirksam im Amt bleiben, ohne dass eine Mitgliederversammlung stattgefunden hat. Ebenso kann er mittels reiner Informationsveranstaltungen die Mitglieder online über die aktuelle Situation im Verein informieren.
Sollen Wahlen durchgeführt oder Beschlüsse gefasst werden müssen, können hierfür Onlineversammlungen oder sog. Hybridveranstaltungen einberufen werden. Wir unterstützen Sie gerne bei deren Vorbereitung und Durchführung. Außerdem stehen wir in Kontakt mit verschiedenen Anbietern von Softwarelösungen, die eine rechtssichere Beschlussfassung gewährleisten. Wenn es Gründe gibt, die Wahlen oder Beschlüsse nicht live, d.h. während der Veranstaltung, abzuhalten, bieten sich „Briefwahlen“ im Vorfeld der Versammlung an. Beschlüsse können mit einem Quorum von 50 % der Mitglieder zudem auch in einem vereinfachten Umlaufverfahren gefasst werden.
Die BAY GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rechtsanwaltsgesellschaft, hilft Ihnen gerne – multidisziplinär, fachübergreifend, schnell und unbürokratisch. Unsere Crew aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und IT-Experten findet für Ihren Verein passende Lösungen. Weitere Informationen auf Anfrage.
Was bedeutet der Brexit für die Datenübermittlung ins Vereinigte Königreich
Pünktlich zum Weihnachtsfest haben die Europäische Kommission und das Vereinigte Königreich durch das Handels- und Kooperationsabkommen den vom Brexit betroffenen Unternehmen aus datenschutzrechtlicher Perspektive die erste Bescherung verschafft.
Das Abkommen sieht einen Brückenmechanismus vor, nach dem das Vereinigte Königreich zunächst kein Drittstaat i.S.d. der Art. 44ff. DSGVO wird und damit auch seitens der Verantwortlichen zunächst keine weiteren Schritte zur Legitimation der Datenübermittlung erforderlich werden.
· Das Vereinigte Königreich wird vorerst nicht mit Ablauf der elfmonatigen Transitionsphase des Austrittsabkommens zum 01. Januar 2020 zu einem Drittstaat i.S.d. Art. 44 ff. DSGVO.
· Das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU sieht vor, dass das Vereinigte Königreich bis mindestens 30. April 2021 nicht als Drittstaat i.S.d. DSGVO gelten soll mit der Option, diesen Zeitraum um weitere zwei Monate bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern.
· Für den genannten Zeitraum sind seitens der Verantwortlichen keine zusätzlichen Maßnahmen wie z.B. der Abschluss von Standardvertragsklauseln erforderlich.
Was passiert nach Ablauf der Übergangsperiode?
Mit dem Ablauf der Übergangsperiode wird das Vereinigte Königreich zu einem Drittstaat mit der Konsequenz, dass die Übermittlung personenbezogener Daten in das Vereinigte Königreich nur zulässig ist, wenn entweder seitens der EU-Kommission ein Angemessenheitsbeschluss gefasst wurde oder seitens der Verantwortlichen bzw. Auftragsverarbeiter geeignete Garantien i.S.d. Art. 46 DSGVO vorgesehen sind.
Hoffnung auf den Angemessenheitsbeschluss
Sollte es tatsächlich – wie im Abkommen beschrieben – innerhalb der kommenden vier bzw. sechs Monate zu einem Angemessenheitsbeschluss i.S.d. Art. 45 Abs. 3 DSGVO kommen, ändert sich für die Unternehmen im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit der Datenübermittlungen nichts.* Allerdings würde die Fassung eines entsprechenden Angemessenheitsbeschlusses in einer solch kurzen Zeit durchaus überraschen nicht zuletzt vor dem Hintergrund der jüngeren Rechtsprechung des EuGH zur nachrichtendienstlichen Praxis im Vereinigten Königreich.
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*Verantwortliche und Auftragsverarbeiter sind trotz eines Angemessenheitsbeschlusses selbstverständlich nicht von der Verpflichtung entbunden, sämtliche sonstigen Voraussetzungen an eine rechtmäßige Datenverarbeitung, die sich aus den geltenden Datenschutzgesetzen ergeben (wie etwa das Erfordernis, einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abzuschließen), zu erfüllen.
#Blockchain BAYern - BAY unterstützt den Blockchain Bayern e.V.
Die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen für gemeinnützige Organisationen werden zunehmend komplexer und unübersichtlicher. Laufend neue Vorschriften in den Bereichen Steuern und Gemeinnützigkeitsrecht stellen enorme Herausforderungen für Vereinsvorstände dar. Die Beratung durch einen kompetenten Partner wird dadurch auch für gemeinnützige Vereine und ihre Vorstände unerlässlich. Unsere Spezialisten aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten beraten Sie umfassend und kompetent in allen rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten. Die Entwicklung und Umsetzung einer Compliance-Strategie zur Sicherstellung der weitgehenden Steuerbefreiung von Vereinen und zur Minimierung der Haftungsrisiken der Vorstandsmitglieder ist eine stetige Herausforderung für jeden Verein. Wesentliche Voraussetzung ist dabei die gezielte und vertrauensvolle Unterstützung durch einen kompetenten Partner bei den sich laufend ergebenden Fragestellungen.
Die frühzeitige Abstimmung mit dem Finanzamt, dem Vereinsregister und der Bank verdient ein besonderes Augenmerk bei der Organisation einer Vereinsgründung.
Durch die fortlaufende administrative Unterstützung, wie zum Beispiel bei der Abstimmung des Satzungsentwurfs mit dem Finanzamt oder der Erstellung der Jahresrechnung und der Steuererklärung, konnte die BAY GmbH den Verein „Blockchain Bayern e.V.“ von Anfang an tatkräftig unterstützen.
Etwas mehr als ein Jahr liegt die Gründung von Blockchain Bayern e.V. inzwischen zurück, und unser Steuerexperte Christoph Möslein (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater) ist nicht nur eines der Gründungsmitglieder des Vereins, sondern wirkt seither auch aktiv als Schatzmeister im Vorstand mit.
Das Ziel des Vereins ist es, die Blockchain Technologien in Bayern nachhaltig zu fördern und voranzubringen, Bayerns Potenziale und Stärken als Blockchain-Ökosystem bundesweit und international sichtbar zu machen und gemeinsam zu entwickeln. An diesem Ziel beteiligen sich inzwischen über 100 Vereinsmitglieder aus ganz Bayern. Mit dem Bayerischen Staatsministerium für Digitales sind gemeinsame Projekte und ein intensiver Austausch zu den Themen Blockchain, Digitalisierung und Distributed Ledger geplant.
Besonders freut uns daher die Übernahme der Schirmherrschaft des Blockchain Bayern e.V. durch die Bayerische Staatsministerin für Digitales, Frau Judith Gerlach.
„Bayern kann Blockchain. Wir gehen konkret in die Anwendung und bauen so Knowhow auf. Gemeinsam mit dem Blockchain Bayern e.V. verleihen wir dieser Schlüsseltechnologie der Digitalisierung zusätzlich Schwung und steigern die Sichtbarkeit Bayerns als Blockchain-Hotspot.“
– Judith Gerlach, MdL, Bayerische Staatsministerin für Digitales
Alle Blockchain-Interessierten sind herzlich eingeladen, am regelmäßigen Blockchain-Stammtisch von Blockchain Bayern e.V., dem #Donnersblock, teilzunehmen. Dieser trifft sich künftig immer am ersten Donnerstag im Monat um 17.30 Uhr, zunächst in virtueller Form.
Alle Infos zu Blockchain Bayern e.V. finden Sie unter: https://www.blockchain-bayern.de/